HINWEISE ZUM INHALT DES VERSAMMLUNGSGESETZES:
Versammlungsleiter:
- bestimmt Ablauf Versammlung
- hat während Versammlung für Ordnung zu sorgen
- kann Versammlung jederzeit schließen
- kann zur Aufgabenerfüllung Ordner (angemess. Anzahl, volljährig) einsetzen
- Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer
gemeinsamen politischen Gesinnung verboten
- paramilitär. Erscheinungsbild verboten
Ordner:
- weiße Armbinden mit Aufschrift "Ordner" Oder "Ordnerin"
- zusätzliche Kennzeichnung nicht zulässig
- keine Ordner einsetzen mit Waffen o. als Waffe gedachten / benutzbaren Gegenständen
- Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer
gemeinsamen politischen Gesinnung verboten
- paramilitär. Erscheinungsbild verboten
Polizei:
- Beamte haben Zugangsrecht und erhalten angemessenen Platz (bei Versammlungen unter
freiem Himmel, wenn dies zur polizeilichen Aufgabenerfüllung erforderlichist, bei
Versammlungen in geschlossenen Räumen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für
Begehung von Straftaten vorliegen oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche
Sicherheit zu erwarten ist)
- Beamte haben sich Leiter zu erkennen zu geben (bei Versammlungen unter freiem Himmel genügt Einsatzleitung)
Teilnehmer:
- haben Anweisungen des Leiters oder der Ordner zu befolgen
- bei Ausschluss: unverzügliches Verlassen der Versammlung
- bei Auflösung Versammlung: unverzügliches Entfernen
- keine Waffen o. ähnliche Gegenstände (vgl. Ordner!)
- Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer
gemeinsamen politischen Gesinnung verboten
- kein paramilitärisches Erscheinungsbild
- Störungen mit Zweck Verhinderung ordnungsgemäße Durchführung verboten, insbes. mit
Gewalt
Dritte:
- Störungen mit Zweck Verhinderung ordnungsgemäße Durchführung verboten, insbes. mit
Gewalt
Sonstiges:
- Verbot zur Aufforderung, wenn Durchführung durch vollziehbares Verbot untersagt /
vollziehbare Auflösung angeordnet
- Verbot des Mitführens von Schutzwaffen oder Gegenständen, die als Schutzwaffen
geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines
Trägers von Hohheitsbefugnissen abzuwehren, bei Versammlungen oder sonstigen
öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin
- Vermummungsverbot (keine Kleidung, die zur Erschwerung der Identitätsfeststellung
gedacht ist) auf Versammlung und Weg dorthin
- Mitführverbot für Gegenstände, die ebenfalls zur Erschwerung Identitätsfeststellung
gedacht sind