Terminvereinbarung für Waffen- und Sprengstoffrecht

08122 / 58-1239
Mo. bis Fr. von 7:30 bis 12:30 Uhr, Di und Do. von 14:00 bis 17:00 Uhr
waffenrecht@lra-ed.de

Maximal 4 je Termin

Hier vereinbaren Sie einen Termin zur Abgabe des Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenschein, welcher zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Kennzeichen PTB berechtigt.

 

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag Waffenschein - klein >> HIER <<
  • Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite)

Hier vereinbaren Sie einen Termin zur Abgabe der Antragsunterlagen auf Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse als Sportschütze oder zur Eintragung einer Erwerbsberechtigung in die bereits bestehende waffenrechtliche Erlaubnis.

 

Benötigte Unterlagen:

  • Anträge waffenrechtliche Erlaubnis und Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition >> HIER <<
  • Bedürfnisbescheinigung(en) des Verbands
  • Sachkundenachweis
  • Aufbewahrungsnachweise

Hier vereinbaren Sie einen Termin zur Abgabe der Antragsunterlagen auf Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse als Sportschütze oder zur Eintragung einer Erwerbsberechtigung in die bereits bestehende waffenrechtliche Erlaubnis.

 

Benötigte Unterlagen:

  • Anträge waffenrechtliche Erlaubnis und Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition >> HIER <<
  • Bedürfnisbescheinigung(en) des Verbands

Hier vereinbaren Sie einen Termin zur Eintragung einer oder mehrerer Schusswaffen in die Waffenbesitzkarte und/oder dem Europäischer Feuerwaffenpass.

 

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag Waffenbesitzkarte >> HIER <<
  • Überlassungsbeleg der Waffe/n Daten des Überlassers

Bitte berücksichten Sie, dass je Termin nur maximal 4 Waffen bearbeitet werden können. Bei mehr als 4 Waffen kann gerne ein weiterer Termin gebucht werden.

Hier vereinbaren Sie einen Termin zur Austragung einer oder mehrerer Schusswaffen aus der Waffenbesitzkarte und/oder dem Europäischen Feuerwaffenpass.
 

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag Waffenbesitzkarte >> HIER <<
  • Überlassungsbeleg der Waffe/n Daten des Erwerbers

Bitte berücksichten Sie, dass je Termin nur maximal 4 Waffen bearbeitet werden können. Bei mehr als 4 Waffen kann gerne ein weiterer Termin gebucht werden.

Hier vereinbaren Sie einen Termin zur Erteilung oder Verlängerung eines Europäischer Feuerwaffenpasses.
 

Benötigte Unterlagen:

  • Europäischer Feuerwaffenpass >> HIER <<
  • Passfoto (nur bei Erteilung)

Hier vereinbaren Sie nach dem Erwerb von Schusswaffen einen Termin zur Ersterteilung einer Waffenbesitzkarte als Jagdscheininhaber.

 

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag Waffenbesitzkarte und Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition >> HIER <<
  • Erwerbsbeleg Waffe/n
  • Erklärung über die sichere Aufbewahung >> HIER <<

Hier vereinbaren Sie einen Termin zur Beantragung eines Voreintrags für die 1. und/oder 2. Kurzwaffe als Jagdscheininhaber.

 

Benötigte Unterlagen/Informationen:

  • Angabe Waffenart
  • Angabe Kaliber

Hier vereinbaren Sie einen Termin zur Klärung von sonstigen waffenrechtlichen Angelegenheiten.
 Wir bitten Sie in der Kurzbeschreibung Ihr Anliegen kurz zu beschreiben. Falls für den Termin weitere Informationen bzw. Unterlagen Ihrerseits benötigen sollten, werden wir vor dem Termin entsprechend mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Hier vereinbaren Sie einen Termin zur Abholung waffenrechtlicher Erlaubnise.
Achtung: Dies ist nur möglich, sobald Sie unsererseits telefonisch oder schriftlich informiert wurden, dass die beantragte(n) wafferechtliche(n) Erlaubnis(se) zur Abholung bereit liegt /liegen.

Hier vereinbaren Sie einen Termin zur Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG.

 

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag Sprengstoffrechtliche Erlaubnis >> HIER <<
  • Bedürfnis >> HIER <<
  • Zeugnis (nur bei Ersterteilung)

Hier vereinbaren Sie einen Termin zur Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung (Böllerschießen/Vorderladerschießen/Laden u. Wiederladen von Patronenhülsen).

 

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung >> HIER <<

Unterlagen

Zur Vorbereitung können Sie die für den Termin benötigten Unterlagen mit der Terminbuchung übermitteln. Alternativ können diese aber auch zum Termin mitgebracht werden. Wichtig ist, dass beim Termin die Unterlagen vollständig vorliegen.

Vereinbarende Person

Achtung: Sachbearbeiterin nur Dienstag (ganztägig) und Donnerstag (vormittags) im Haus. Bitte wenn möglich nur zu diesen Zeiten einen Termin vereinbaren.

Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch das Landratsamt Erding und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter https://www.landkreis-erding.de/datenschutzinformationen/ abrufen. Diese Informationen erhalten Sie bei Bedarf auch von den jeweiligen Sachgebieten vor Ort.

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