Zuschüsse für Jugendzentren und Jugendtreffs

Zur Erstellung von Jugendzentren, Jugendheimen und Jugendräumen können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse gewährt werden. Der Kreiszuschuss wird nur gewährt, wenn die zu schaffende Einrichtung grundsätzlich allen Jugendlichen zur Verfügung steht.

Folgende Anlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Nachweis über die Notwendigkeit der Einrichtung
  • Nachweis der Trägerschaft der Einrichtung
  • Bauunterlagen (Pläne, Maßnahme Beschreibungen)
  • Kostenvoranschläge bzw. detaillierte Kalkulation
  • Finanzierungsplan (Nachweis der Eigenmittel, Aufstellung über Eigenleistungen, Bewilligungsbescheide für sonstige Zuschüsse)
  • Bei Pachtgrundstücken die Genehmigung des Grundeigentümers (zum Bau, für eine Pachtdauer von mindestens 20 Jahren, zum Umbau oder zur Renovierung von mindestens 10 Jahren)
  • Bei der Errichtung eines Jugendzentrums eine Stellungnahme des Bayerischen Jugendrings; bei Jugendtreffs eine Stellungnahme des Kreisjugendrings
  • Stellungnahme der zuständigen Gemeinden.
Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Elster Unternehmenskonto

 

Mit Mein Unternehmenskonto haben Sie die Möglichkeit, digitale Verwaltungsleistungen verschiedenster Behörden über einen deutschlandweit einheitlichen Zugang zu nutzen. Das staatlicherseits bereitgestellte Nutzerkonto mit integriertem Postfach für Mitteilungen und behördliche Bescheide ist speziell für Organisationen entwickelt worden.

Druckversion

 

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Ihre Daten
Bankverbindung
Förderhöhe

25% vom Kostenvoranschlag, max. 15.000,00 EUR

Anlagen
Bestätigungen