Jugendverbände und Jugendgemeinschaften sollen über geeignete Gerätschaften (Kleinsportgeräte, Technische Geräte in den Bereichen Audio/Video/Foto, Musikinstrumente, Größere Spielgeräte, Pavillons, Gruppenzelte, Lagerzubehör, Fahrzeuge für Eigennutzung und Verleih) verfügen, um ihren Vereinszweck wirkungsvoll und erfolgreich erfüllen zu können.
Folgende Anlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Belege