Gefördert werden Jugendbegegnungen zwischen Gruppen des Landkreises mit ausländischen Jugendgruppen im In- und Ausland. Kosten für die Betreuung ausländischer Jugendgruppen, die sich auf Einladung antragsberechtigter Organisationen zum Zweck der Begegnung im Landkreis aufhalten können ebenfalls gefördert werden.
Förderung von Veranstaltungen der Internationalen Jugendbegegnung
Folgende Anlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Beschreibung und Ziel der Maßnahme
- Ausschreibung / Einladung
- inhaltlicher und zeitlicher Ablauf der Maßnahme
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Darstellung der Vor- und Nachbereitungsmaßnahmen